Der Verwender des Messgerät ist auch für eine regelmäßige Funktionskontrolle zuständig.
Dies kann man zum Beispiel durch Vierteljährliche Ablesung erreichen, eine Jahres Ablesung reicht aus unserer Sicht nicht zur Funktionskontrolle aus.
Der Verwender des Messgerät sollte z.B. im Bereich des Messgerätes eine schriftliche Erfassung der Messwerte aushängen und die ausgelesenen Werte dort notieren. Gerade bei Ausfall eines elektronischen Messgerät, wie eines Wärmezählers, ist es nicht mehr möglich die Werte zu erhalten.