Ab 2015 müssen alle Verwender von Messtechnik ( wie z.B. Wärmemengenzähler, Private Stromzähler, Wasserzähler usw. ) neu eingebaute Zähler bei Eichamt Online anmelden.
Mit der Novelle des Mess- und Eichgesetz, sowie die Mess- und Eichverordnung 2015 besteht für Privatpersonen und Gewerbetreibenden, die Abrechnungen mit Zählern vornehmen ( wie z.B. der Vermieter im Mehrfamilienhaus )neu eingebaute oder erneuerte Zähler innerhalb 6 Wochen nach Inbetriebnahme des Zählers, diese Zählerart beim Eichamt anzumelden.
Zuständig ist dafür in der Regel der Eigentümer des Messgerät, sofern dies nicht durch einen Messdienstleister angemietet wurde.
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